Baden-WürttembergTödlicher Unfall: Warum Verdacht auf Autorennen offen bleibt

Ein Autofahrer stirbt bei einem mutmaßlichen Rennen. Wie es zu dem folgenschweren Crash auf der Bundesstraße kam.
Blaubeuren (dpa/lsw) - Ein Jahr nach einem tödlichen Unfall auf einer Bundesstraße bei Blaubeuren (Alb-Donau-Kreis) hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Autorennens eingestellt. Die Tat habe nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden können, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ulm.
Fahrer nicht eindeutig zuzuordnen
Damals war ein 19-Jähriger ums Leben gekommen. Zeugen hatten von Überholmanövern berichtet. Außerdem war der junge Mann deutlich zu schnell unterwegs gewesen. Deshalb waren die Ermittler zunächst von einem verbotenen Autorennen mit Gleichaltrigen in einem weiteren Wagen ausgegangen. Gegen die beiden anderen jungen Männer wurde ebenfalls ermittelt.
Laut Polizei und Gutachter war der 19-Jährige am Abend des 11. November 2025 mit hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen, als sein Wagen in einer langen Linkskurve von der Straße abkam. Er stieß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen und blieb auf dem Dach liegen. Der Fahrer starb noch an der Unfallstelle. Ein 60 Jahre alter Mann am Steuer des anderen Autos wurde schwer verletzt. Zuvor hatten die beiden anderen jungen Männer in ihrem Wagen ein bis heute nicht identifiziertes Auto auf der Bundesstraße mit hoher Geschwindigkeit überholt.
Beweise reichen für Anklage nicht aus
"Es konnte nicht mit der erforderlichen Verurteilungswahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, wer der Fahrer des fraglichen Fahrzeugs war", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Beide jungen Männer hatten zwar im Wagen gesessen, die Position am Lenkrad aber häufiger gewechselt. Gegen beide gebe es zwar Indizien, sie machten jedoch keine Angaben. "Das müssen sie auch nicht", sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Videoaufnahmen entlang der Strecke seien gesichtet und Handys ausgewertet worden - allerdings ohne Erfolg.
Nach Angaben des Sprechers konnte auch nicht nachgewiesen werden, dass sich das Fahrzeug der beiden jungen Männer an einem verbotenen Autorennen beteiligt hatte. Der verunglückte 19-Jährige sei allerdings mit abgefahrenen Reifen und 116 Kilometern pro Stunde auf einer Strecke mit einem Tempolimit von 80 Kilometern pro Stunde ins Schleudern gekommen.