Pflegereform im BundestagLinnemann verspricht: Keine harten Brüche für pflegende Angehörige
Von Volker Petersen
Im Bundestag verhandeln die Fraktionen erstmals über die Pflegereform. Dabei kündigt Gesundheitsminister Linnemann Nachbesserungen bei pflegenden Angehörigen an. Harte Brüche zum Jahreswechsel sollen vermieden werden.
Die Umsetzung der Pflegereform ist einen Schritt weiter - im Bundestag wurde sie in erster Lesung verhandelt. Die als Sparprogramm kritisierte Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ein Milliardenloch in der Finanzierung schließen. In seiner Rede vor den Abgeordneten kündigte Gesundheitsminister Carsten Linnemann Nachbesserungen an. Fragen und Antworten dazu.
Worum geht's?
Seit der letzten Pflegereform 2017 ist die Zahl der Pflegebedürftigen stark gestiegen. Linnemann sagte im Bundestag, damals seien für das Jahr 2030 nur 3,5 Millionen Pflegende vorhergesagt worden - doch aktuell sind es schon mehr als sechs Millionen. Das führt zu einem drohenden Milliardenloch von 7,6 Milliarden Euro. 2028 soll der Fehlbetrag schon doppelt so hoch sein. Das soll die Reform verhindern. Insgesamt wird die Reform aber nur 6,25 Milliarden Euro bringen. Es bleibt also ein Minus von 1,3 Milliarden Euro übrig.
Woran liegt das?
Linnemann sagte, die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen habe nicht nur mit "der Demografie", also der alternden Bevölkerung zu tun. Im Gesetzentwurf heißt es, die Zahl der Pflegebedürftigen sei auch im europäischen Vergleich außergewöhnlich hoch. In der Debatte im Bundestag klang an, dass bei der letzten Reform die Hürden für eine Einstufung beispielsweise in Pflegegrad 1 zu niedrig angesetzt wurden.
Wo soll gespart werden?
Zum Beispiel beim Pflegegrad 1. Dort sollen Leistungen weitgehend gestrichen werden, wie beispielsweise der Entlastungsbeitrag von 131 Euro im Monat, den pflegende Angehörige bekommen. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 sollen Leistungen durch vier verschiedene Budgets erfolgen. Das soll Bürokratie abbauen, da keine Anträge mehr gestellt werden müssen, und Missbrauch erschweren. Budgetierung kann aber eben auch eine Deckelung bedeuten. Ist das Budget aufgebraucht, gibt es kein Geld mehr. Das ist bislang anders.
Auch die sogenannte "Verhinderungspflege" ist in der Debatte. Die kann beantragt werden, damit pflegende Angehörige mal ein paar Tage frei nehmen können. Laut aktuellem Gesetzentwurf soll sie keine eigenständige Leistung mehr sein, sondern über die neuen Budgets finanziert werden. Ob es wirklich so kommt, ist aber offen. Dazu später mehr.
Wie sollen die Einnahmen erhöht werden?
Ziel der Reform ist es, die Versicherungsbeiträge von derzeit 3,6 Prozent stabil zu halten. Das gilt aber nicht für alle. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro, Kinderlose müssen künftig einen Zuschlag von 0,9 Prozent zahlen (bisher 0,6). Ihr Beitrag wächst auf 4,5 Prozent. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen nicht berufstätige Ehepartner und Minijobber Beiträge zahlen. Aus dem Sondervermögen sollen 1,6 Milliarden Euro ins System fließen, um Digitalisierungsprojekte wie das "Pflegecockpit" umzusetzen.
Was könnte sich noch ändern?
Erreicht ein Gesetz den Bundestag, wird es oft noch einmal verändert. So auch jetzt. Linnemann hatte schon kurz nach seiner Amtsübernahme gesagt, pflegende Angehörige sollten weiterhin volle Rentenbeiträge erhalten. Sprich: Die Pflegekasse zahlt für die Pflegenden bei der Rentenkasse ein. Diese Regelung sollte ursprünglich gestrichen werden.
Linnemann sagte, eine Sache, die viele umtreibe, sei die Umstellung vor allem beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege, wenn eine pflegende Person zeitweise ausfällt. "Zu Jahresbeginn darf es nicht zu harten Brüchen kommen", sagte der CDU-Politiker zur Einbringung der Gesetzespläne im Bundestag. Mit den Regierungsfraktionen liefen daher Gespräche für Nachbesserungen. Ziel sei, sich besser auf das neue System einstellen zu können.
Ist das Gesetz ein reines Spargesetz?
Wenn man 7,6 Milliarden Euro einsparen muss, steht das im Vordergrund der Bemühungen. Es gibt aber zwei weitere Punkte, die das Gesetz ausmachen: Eine Stärkung von Vorbeugung und Beratung. Menschen ab 60 sollen zum Beispiel künftig stärker beraten werden, wie sie eine Pflegebedürftigkeit vermeiden können. Wer Pflege braucht oder für einen Angehörigen beantragen muss, soll einen eigenen Ansprechpartner bekommen. Dabei soll auch das "Pflegecockpit" helfen, das künftig im Internet alles, was mit der Pflege zu tun hat an einem Ort bündeln soll.
Wie lief die Debatte?
Linnemann drückte große Anerkennung für pflegende Angehörige aus. "Für mich ist es essenziell, dass wir die Betroffenen hier nicht überfordern", sagte Linnemann. Es gehe um "Mitmenschlichkeit", um "Würde in äußerst schweren Lebenslagen". Pflegende Angehörige seien "Alltagshelden". Gleichwohl müsse die "Kostenspirale" durchbrochen werden.
Sozialpolitikerin Dagmar Schmidt von der SPD erkannte den Sparzwang an, forderte aber, private Pflegeversicherungen finanziell in die Pflicht zu nehmen und die Pflegekosten teilweise zu deckeln. Auch sie kündigte an, die Verhinderungspflege noch einmal "in den Fokus" zu nehmen.
Die Grünen forderten einen gleichwertigen Ersatz für die Verhinderungspflege. Die Abgeordnete Simone Fischer sagte, durch höhere Hürden bei den Pflegegraden verschwinde der Pflegebedarf nicht. Die Familien blieben dann auf den Kosten sitzen.
Nicole Hess von der AfD bemängelte fehlende Planungssicherheit und kritisierte, dass Beiträge eben doch für manche Bevölkerungsgruppen steigen sollen. Vorschläge, wo gespart werden könnte, machte sie nicht.
Luigi Pantisano von den Linken forderte eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen sollten, und Pflegeleistungen zu erhöhen, statt zu sparen. Kanzler Merz attackierte er als abgehoben, äußerte sich aber wenig konkret zur Sache.